NORMGERECHTE BEHINDERTENBADEZIMMER
Die Sanitäreinrichtungen für das Bad und die Behindertenhilfen werden von Goman entworfen und hergestellt, um auch für Behinderte eine Benutzung unter Einhaltung der Richtlinie und der Menschenwürde total sicher und selbstständig zu ermöglichen.
Die WCs werden zum Beispiel so geplant, dass sie die Überführung vom Rollstuhl zulassen oder die Aufsteh- und Setzbewegung erleichtern. Dazu wurden höhere als die üblichen Sanitäreinrichtungen realisiert und es gibt Modelle, die mit einer frontalen Öffnung ausgestattet sind, um die Körperpflege mit kleinen Brausen (Bidet-Funktion) zu erleichtern.
Die Waschbecken sind wandhängend, ergonomisch und mit konkavem vorderem Rand um die Benutzung zu erleichtern und können mit manuellen oder pneumatischen Mechanismen für die Neigung ausgestattet werden. Die Armaturen im Katalog sind mit Klinik-, Elektronik- oder Timerhebel ausgestattet.
Neben jedem Sanitärapparat muss ein geeigneter Handlauf oder Griff installiert werden, um auch gehbehinderten Personen die Überführung und den Gebrauch zu ermöglichen.
Die Pflichten beschränken sich üblicherweise auf wenige Vorschriften und betreffen zusammenfassend:
Waschbeckenbereich: Das Waschbecken muss konsolartig mit dem vorderen Rand in 80 cm Höhe ab Fußboden sein und einen darunter liegenden Freiraum von mindestens 70/75 cm haben. Der Näherungsbereich muss 80 cm betragen, der Wasserhahn muss "hebelartig" sein und der Spiegel muss von allen (Kindern oder im Rollstuhl Sitzenden) genutzt werden können und somit entweder bis nahe zum Rand reichen oder zurückklappbar sein.
WC-Bereich:Das WC muss eine Sitzhöhe von 45/50cm aufweisen, möglichst wandhängend sein, von der Mauer 75/80 cm für die Annäherung des Rollstuhls überstehen und 40 cm von der Wand entfernt mit einem Manövrierraum ab der Achse von mindestens 100 cm positioniert werden. Auf einer Seite müssen horizontale Handläufe und auf der anderen idealerweise eine Klappstange vorgesehen werden, die in 80 cm Höhe angebracht werden, die Wasserspülungstaste und der Toilettenpapierhalter in bequemen und leichten Positionen – Pflicht einer Klingel.
Duschbereich: Bei Dusche muss der Duschteller mit dem Fußboden abschließen und es empfiehlt sich ein 50 cm ab Boden angebrachter Sitz und in 80 cm Höhe angebrachte Handläufe vorsehen.
WC-Bereich:Das WC muss eine Sitzhöhe von 45/50cm aufweisen, möglichst wandhängend sein, von der Mauer 75/80 cm für die Annäherung des Rollstuhls überstehen und 40 cm von der Wand entfernt mit einem Manövrierraum ab der Achse von mindestens 100 cm positioniert werden. Auf einer Seite müssen horizontale Handläufe und auf der anderen idealerweise eine Klappstange vorgesehen werden, die in 80 cm Höhe angebracht werden, die Wasserspülungstaste und der Toilettenpapierhalter in bequemen und leichten Positionen – Pflicht einer Klingel.
Duschbereich: Bei Dusche muss der Duschteller mit dem Fußboden abschließen und es empfiehlt sich ein 50 cm ab Boden angebrachter Sitz und in 80 cm Höhe angebrachte Handläufe vorsehen.